Kinderschutzkonzept in der Kindertagespflege
(im U3-Bereich) als Tagespflegeperson
Inhaltsverzeichnis
Die 10 wichtigsten Kinderrechte im U3-Bereich der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) und deren gesetzliche Grundlagen, Seiten 2-3
Die Umsetzung der Kinderrechte in der Tagespflege
Partizipation von Tageskindern
Gewaltfreie Erziehung
Körperliche Bildung und Sexualerziehung von Tageskinder
Stufen der Intimität
Wahrung der Rechte gegenüber anderen Kindern
Vereinbarung § 8a Jugendamt
10 wichtige Kinderrechte
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2)
Kinder haben das Recht gesund zu leben. Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24)
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 21)
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19, 32 und 34)
Kinder haben das Recht bei ihren Eltern zu leben, Leben die Eltern nicht zusammen haben Kinder das Recht beide Eltern regelmäßig zu sehen. (Artikel 3 und 5)
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht auf besonders geschützt zu werden. (Artikel 22 und 38)
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)
Die gesetzlichen Grundlagen der Kinderrechte
Die VN-Kinderrechtskonvention gilt seit 1992 in Deutschland verbindlich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Mit der Ratifizierung hat sich BRD dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Dabei gelten in Deutschland alle Menschen bis 18 Jahre als Kind. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als „vorrangiger Gesichtspunkt“ berücksichtigt werden. Dieses sognannte Kindeswohlprinzip aus Artikel 3 ist zentrales Element der VN-Kinderrechtskonvention. (Quelle aus“ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“)
Umsetzung der Kinderrechte in der Kindertagespflege
1. Gleichheit
Kein Tageskind darf in unserer Betreuung benachteiligt werden. Alle Kinder in der Betreuung haben die gleichen Rechte. Es ist egal, welche Nationalität sie haben, welche Sprache sie sprechen, welche Hautfarbe sie haben, was ihre Eltern machen, welche Religion sie haben, ob sie Jungs oder Mädchen sind, welche Kultur die Eltern ausleben, ob sie eine Behinderung haben, ob sie reich oder arm sind. Keinem Tageskind darf in unserer Betreuung irgendeines dieser beschlossenen Rechte weggenommen werden.
2. Gesundheit
Alle Tageskinder haben das Recht auf ein gesundes, ausgewogenes Frühstück und Mittagessen und immer etwas zu Trinken. Jeden Tag (bei Wind und Wetter) befinden sie sich die Tageskinder an der frischen Luft, was ihr Immunsystem stärkt. Alle Kinder haben das Recht bei uns in der Kindertagespflege sich bestmöglich entwickeln zu können und sich geborgen zu fühlen. Jedes Tageskind bekommt eine behutsame, körperliche und mentale Versorgung und Kommunikation.
3. Bildung / Förderung
Alle Tageskinder haben das Recht auf eine freie Bewegungsentwicklung: Die Tageskinder entwickeln sich aus eigenem Antrieb und nach eigenem Rhythmus. Es gibt keine lenkenden oder beschleunigenden Eingriffe. (Emmi Pikler Ansatz) Alle Kinder in unserer Tagespflege haben die Möglichkeit sich individuell und entwicklungsorientiert in Autonomie, in Grob- und Feinmotorik durch Angebote zu fördern. Spiel- und Lernmaterialien werden altersgerecht angeboten. Die Tageskinder haben das Recht auf Sprachentwicklung, die durch begleitendes Sprechen, durch Singen, Kommunizieren und Bücher vorlesen oder anschauen, angeregt wird.
4. Spiel und Freizeit
Alle Tageskinder haben das Recht auf Spielen, wie freies Spielen bzw. absichtsloses Spielen. Sie haben das Recht ihre eigenen Spiele auszusuchen, deren Lerninhalte sie gerade brauchen und schaffen so ihre eigene Frühförderung (Recht auf Förderung). Alle Kinder in unserer Tagespflege haben das Recht auf Freizeit in der Tagespflege, das Recht zu schlafen, nichts zu machen, sich auszuruhen oder sich zurückzuziehen. Alle Kinder in unserer Tagespflege haben das Recht zu malen (Malangebot ohne Vorlagen) u. zu musizieren (z.B. im Singkreis – dürfen – müssen nicht!)
5. freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Alle Tageskinder haben das Recht in unserer Kindertagespflege mitzubestimmen und dürfen frei ihre Gedanken, Wünsche, Vorschläge und Meinungen äußern, Demokratie geht nur mit Demokraten! – siehe Partizipation
6. Schutz vor Gewalt
Alle Tageskinder bei uns in der Tagespflege haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und das Recht auf individuelle Wertschätzung. – siehe gewaltfreie Erziehung- Alle Tageskinder haben das Recht auf Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung! – siehe „Stufen der Intimität“ und „Vereinbarung § 8a Jugendamt“
7. Elterliche Fürsorge
Alle Tageskinder bekommen die gleiche Fürsorge und Pflege von uns. Wir kümmern uns liebevoll und herzlich und zum Wohle jedes einzelnen Kindes. Wir bleibe ruhig und gelassen in stressigen Situationen und betreuen mit ausdauernder Geduld und mit viel Einfühlungsvermögen und geben jedem Tageskind Geborgenheit und Sicherheit. Wir versuchen im Rahmen der Möglichkeit stets auf die persönlichen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen und bewahren respektvollen und wertschätzenden Umgang mit den Tageskindern.
8. Schutz der Privatsphäre und der Würde
Jedes Tageskind hat das Recht in seiner Privatsphäre geschützt zu werden. In alltäglichen Situationen bei unserer Arbeit akzeptiere ich das von den Kindern wie z.B. Beim Wickeln oder beim Toilettengang, beim kompletten Kleiderwechsel sowie das Zurückziehen von Kindern, die für sich alleine sein möchten. Jedes Kind wird in unserer Tagespflege mit Würde behandelt. Wir behandeln die Tageskinder mit Achtsamkeit und Empathie in allen täglichen Situationen in der Kindertagespflege.
9. Schutz im Krieg und auf der Flucht
Flüchtlingskinder werden selbstverständlich wie alle anderen Tageskinder geborgen, liebevoll und beschützt in unserer Tagepflege betreut und gefördert.
10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Inklusion in unserer Tagespflege umfasst unter anderem die Betreuung von Tageskindern mit Behinderung und / oder chronischen Krankheiten. Uns ist vor dem Betreuungsbeginn bekannt, welche Unterstützungsbedarfe besonders nötig sind. Die Tageskinder können sich uneingeschränkt in unserer Tagespflege entfalten und entwickeln- im Rahmen der Möglichkeit.
Partizipation von Tageskindern
Das Fundament im Kinderschutz ist die Teilhabe (=Partizipation) von Kindern. Mein Ziel als TPP ist es „starke und selbstbewusste“ Tageskinder, die ihre Wünsche und Bedürfnisse frei äußern können und sich selbst abgrenzen können.
Wir geben den Kindern Raum für Mitbestimmung für einzelne Tageskinder und / oder für alle und ermögliche dies durch:
Beispiele im Alltag
Sitzplatzentscheidung z.B. beim Frühstück
Beteiligung beim Mittagessen – was und welche Menge
Buchauswahl, Spielauswahl
Schlafen oder nur Ausruhen (trifft eher bei älteren Tageskindern zu)
Windel oder Töpfchen (ohne Zwang nur mit Beteiligung)
Krabbelspiele – Selbstentscheidung (möchte ich Nähe zulassen oder nicht)
Die Entscheidungsfindung geht über Sprache, bei den ganz Kleinen eher über Mimik oder Gestik. Die Tageskinder nehmen sehr gerne an Abstimmungen teil, sogar schon die Einjährigen.
Das Recht auf Partizipation ist nicht an das Alter oder den Entwicklungsstand gebunden. Sehr junge Kinder wollen und können im Alltag bei vielen mithelfen und Dinge mitentscheiden, die sie betreffen.
Partizipation ist wichtig für Kinder
• für eine persönliche Entwicklung
• für eigene Entscheidungsprozesse und Ergebnisse
• für eine persönliche Entwicklung der Autonomie
• für die Demokratie (sie lernt man, indem man sie macht)
Uns ist wichtig, dass man Äußerungen oder Meinungen von Kindern ernst nimmt und diese auch stehen lässt und die Kinder nicht von der eigenen Meinung überzeugen will.
Wichtig sind unsere eigene Selbstevaluation und Selbstreflexion in der Betreuung!
Selbstevaluation heißt, dass wir systematisch, analysierend und bewertend unsere Arbeit mit den Kindern beobachte um diese zu stabilisieren oder zu verbessern.
Wir schauen uns quasi selbst über die Schulter und untersuchen und beurteilen die Kindertagespflege.
Selbstreflexion bedeutet für uns, mit dem Ziel sich bewusst mit etwas Erlebten in der Kindertagespflege auseinandersetzen. Das dient dem Zweck, wertvolle Erkenntnisse zu gewinnen und das Geschehen besser zu verstehen. Das reine Nachdenken ist nicht ausreichend, somit wird das Erlebte geprüft verglichen und die Situation untersucht, sodass sie von verschiedenen Standpunkten aus beleuchtet wird.
Ziel unserer Reflexion in der Kindertagespflege ist aus dem Geschehen, dem Fehlverhalten oder den Fehlern zu lernen, durch unsere Analyse bekommen wir mehr Zugang zu unserem eigenen Handeln und Empfinden und wir können somit in der Zukunft bessere Lösungen finden und das Wiederholen von Fehlverhalten kann verhindert werden.
Unsere Reflexionsziele
Evaluation = systematisch geplantes und durchgeführtes Beschreibungs- und Bewertungsverfahren
Reflexion = das Nachdenken; Überlegung, Betrachtung, die jemand an etwas knüpft
Gewaltfreie Erziehung
Jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
So laut § 1631, Abs. 2 BGB.
Die Formulierung dieses Gesetzes ist so eindeutig und klar, dass sich daraus unzweifelhaft eine Verpflichtung der Erwachsenen zum respektvollen Umgang mit Kindern ableiten lässt. Dies gilt für alle Erwachsenen, unabhängig vom Verhältnis, das sie zu den Kindern haben, auch für Tagespflegepersonen.
(Quelle „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“)
Eine gewaltfreie Erziehung ist für die Entwicklung der Kinder absolut wichtig, daher gehören Gewalt, körperliche Strafen, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen in keine Weise zu meiner pädagogischen Arbeit in der Kindertagespflege.
Eine gute pädagogische Beziehung zu den Tageskindern zu haben und mit ihnen verbal und nonverbal zu kommunizieren ist für uns persönlich die beste Voraussetzung für ein friedvolles und harmonisches Miteinander. Wir vermitteln den Tageskindern Anerkennung und bieten ihnen Hilfe an um die vielen neue Dinge in der Tagespflege drinnen wie draußen lernen zu können und sie zu verstehen.
Wenn z.B. ein Tageskind sich fehlverhalten hat (z.B. das Kind schlägt ein Gegenstand an die Fensterscheibe, ein Kind nimmt einem anderen Kind das Spielzeug ab, usw.), tragen gute pädagogische Beziehungen dazu bei, dass das Kind damit aufhören kann und die guten Ansätze – Fähigkeiten, die es auch hat, zu entwickeln und zu stärken.
Oder, wenn etwas Schlimmes passiert ist was andere Kinder geschadet hat (z.B. schubsen, beißen, schlagen, anschreien…) helfen wir dem Kind den Schaden wieder gut zu machen. Wir geben dem Kind konstruktive Unterstützung oder Hilfe und praktiziere keine ausgrenzenden Strafen, was alles nur Schlimmer machen kann!
Aufrichtige Entschuldigungen im U3 Bereich gibt es bei uns nicht, da Kinder erst mit etwa 4 Jahren in der Lage sind, sich ausreichend in andere einzufühlen.
Somit wird klar, warum es nicht zielführend ist, von einem Kind unter 4 Jahre, zu verlangen, dass es sich entschuldigt.
Solange es die Perspektive des anderen noch nicht einnehmen kann und daher noch nicht versteht, dass es ihm Schaden zugefügt hat, bleibt eine erzwungene Entschuldigung hohle Phrase (leere Aussage) ohne echte Reue und damit ohne Wert für den Geschädigten.
Wir geben dem Tageskind Halt und Sicherheit
Die beste Basis für ein harmonisches Miteinander zwischen TTP und Tageskind(er) sind Vertrauen, Geborgenheit und Sicherheit.
Hält man diese Basis im Gleichgewicht können die Kinder mit freiem Kopf die Welt erkunden, sich positiv entwickeln und lernen.
Ansonsten wären die Kinder blockiert, weil sie damit beschäftigt sind, ihre negativen Gefühle, Ängste und Wut in irgendeine Weise zu verkraften und zu bewältigen.
Körperliche Bildung und Sexualerziehung von Tageskindern
(0-3 Jahren)
Je kleiner die Tageskinder sind, desto mehr leben sie im Hier und Jetzt und alles was im Moment schön oder unangenehm ist, wird bedeutend erlebt.
Die Möglichkeit zu warten, die eigenen Bedürfnisse zu verschieben, tritt meistens erst ab dem 4. Lebensjahr langsam durch Erlernen ein. In der Sexualität wenden Kleinkinder das Lustprinzip des Moments an.
Das eigene Geschlechtsorgan wird berührt und als angenehm empfunden. Durch das Erkunden des eigenen Körpers lernt das Kind sich selbst kennen, das eigene Geschlechtsorgan und die eigenen Körpergrenzen kennen.
Im Alter von 0-3 Jahren suchen die Tageskinder noch sehr viel Nähe und Geborgenheit, sie haben ein tiefes Bedürfnis nach Anerkennung und Liebe, körperliche Nähe und Empfinden von Sicherheit und Schutz, was zur Bedürfniserfüllung beiträgt, vor allem Körperkontakt drückt bei Kindern den Wunsch nach Nähe und Geborgenheit aus.
Die Aufgaben der Sexualerziehung in der Tagespflege
Stufen der Intimität
(Aus: Maywald. „Sexualpädagogik in derKita“,Herder Verlag)
von Tageskindern in meiner Kindertagespflege (0-3 J.)
Erste Zone mit höchster Stufe von Intimität
Toilette und Wickelbereich
Zweite Zone mit etwas geringerer Intimität
Schlafbereich, Kuschelecke und Sofa
Dritte Zone mit deutlich geringer Intimität
Sing- und Spielbereich
Vierte Zone mit wenig Intimität
Vorraum, Eingangsbereich, Flur, Küche, Raum KTP, Elternbereich, Garten, Terrasse
Fünfte Zone ohne Intimität
Öffentlich zugängliche Orte wie Wald, Wiese, Feld, Vogelpark, Wege, Parks und Spielplatz
Unsere Ziele sind…
Grenzverletztes Verhalten und Übergriffe
wenn Tageskinder auffällig sind oder ihre Grenzen überschreiten
„Stopp, ich möchte nicht!“ Wir beschreiben die Situation und zeigen null Akzeptanz.
Wir befragen die beteiligten Kinder aber fordere keine Entschuldigung vom übergriffigen Kind ein.
Wir haben Mitgefühl, geben Trost und bieten Unterstützung an und geben so unterstützend dem übergriffigen Kind empathisch zu reagieren.
Wir besprechen alle geltenden Regeln in der Kindertagesgruppe. Wir gehen auf Fragen ein und erläutern sie, wir versuchen die Tageskinder vor Grenzverletzungen zu schützen.
Wir informieren die Eltern der beteiligten Kinder. Wir möchten, dass die Eltern der betroffenen Kinder, den Vorfall mit ihren Kindern besprechen, sie begleiten und beobachten. Wir bieten Hilfe an, soweit es unsere Kompetenzen ermöglichen.
Wahrung der Kinderrechte
Wir als Tagespflegepersonen bilden uns kontinuierlich in den Themenfeldern Kinderrechte und Kinderschutz weiter.
Zudem stehen uns unsere Fachberatung vom Kreis Kleve, und spezielle Fachkräfte als „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8a SGB VIII zur Verfügung.
Vereinbarung § 8 a Jugendamt
Wir als Tagespflegepersonen haben im Sinne des § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Erbringer von Leistungen einen besonderen Schutzauftrag.
Bei Anzeichen Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch usw.) kann und müssen wir eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen.
Diese ist beim zuständigen Jugendamt oder einer vom Jugendamt beauftragen Stelle zu finden.
Dort sind auch Notruf-Telefonnummern eingerichtet, die jederzeit erreichbar sind.
Kindertagespflege als Ort der primären Bildung und Erziehung
Der Schutz der Kinder, vor Gefahren, gehört zu unseren Pflichtaufgaben in der Kindertagespflege. Wir als Kindertagespflegepersonen, erlebe die Kinder viele Stunden, an den meisten Tagen im Jahr. Wir haben regelmäßig Kontakt zu den Eltern, mit denen wir eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft eingehen. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen sind wir besonders gut geeignet, Anzeichen für eine Gefährdung bei Kindern frühzeitig wahrzunehmen. Wir sehen uns zuständig für Förderung, Betreuung und Erziehung für Kinder von 0-3 Jahren.
Deswegen ist es uns wichtig, die uns anvertrauten Kinder mit ihren Familien in den ersten Lebensjahren zu begleiten und ihre Lebenswelten kennenzulernen.
Wir sind Erziehungspartnerinnen der Eltern und Erziehungsberechtigten und setzen uns für eine offene Atmosphäre und Beziehung ein.
Als Tagespflegepersonen erbringen wir eine Vertrauensdienstleistung und neben der Eingewöhnung der Kinder müssen auch die Eltern bei uns in der Kindertagespflege (-stelle) ankommen und Sicherheit gewinnen, damit eine Erziehungspartnerschaft gelingen kann.
Diese ist die Grundlage, auch schwierige Gespräche mit Eltern über das Wohlbefinden der Kinder zu führen.
Nicht selten werden wir als Tagespflegepersonen von den Eltern um Rat gefragt. Auch über die eigentliche Betreuung und Förderung der Kinder hinaus. Häufig entstehen sehr vertrauensvolle Beziehungen, die im Idealfall dem Kind zugutekommen. In diesem Zwei-Familien-System sind wir oftmals die erste Person, die Signale erkennen und siehen, dass es dem Kind nicht gut geht.
Rechtliche Grundlagen für den Kinderschutz
„Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben können.“
Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und ein Recht auf Schutz vor Gefahren für ihr Wohl.
Der Schutzauftrag für uns als Tagespflegepersonenen nach §8a SGB VIII besagt, dass wir gewichtige Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung erkennen, das Gefährdungsrisiko unter Hinzuziehung einer Fachkraft einschätzen und gemeinsam mit den Eltern, mit unseren Möglichkeiten, eine Gefährdung abwenden oder Hilfeangebote aufzeigen.
Wenn die Gefährdung nicht durch unsere Mittel abgewendet werden kann oder besprochene Maßnahmen im Verlauf nicht ausreichend erscheinen, sind wir verpflichtet, das zuständige Jugendamt zu informieren.
Wir versuchen stets, mit den Eltern als unseren Erziehungspartnern in Verbindung zu bleiben und sie über unsere folgenden Schritte und Maßnahmen zu informieren.
Im Kinderschutzfall kann es sein, dass wir auch ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten Informationen an das Jugendamt weitergeben müssen.
Hier steht Kinderschutz über dem Datenschutz
Wir informieren die Eltern im Vorfeld über diese Bestimmungen und Pflichten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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